zivile Notfallvorsorge
im Straßenverkehr
Kern unserer Dienstleistung ist es, eine regelmäßige und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit benötigten Produkten und Erzeugnissen sicherzustellen. Das gilt auch und ganz besonders für die Versorgung der Bevölkerung in einem Krisenfall.
Die Versorgung der Menschen muss deshalb insbesondere in einem solchen Fall sichergestellt sein und funktionieren. Der Staat hat hier eine besondere Vorsorgepflicht für solche Notzeiten, Auf gesetzlicher Grundlage ([m wesentliche gebildet durch das Verkehrsleitgesetz (VerkLG), das Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG) und das Grundgesetz] werden ausgewählte Speditions- und Logistikunternehmen in ein leistungsstarkes Notfallnetzwerk integriert. Diese werden im Katastrophenfall von dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zentral koordiniert.
Als oberstes Ziel ist die Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung der Menschen wie im Verteidigungsfall oder anderen Krisenzeiten.
Dies sehen wir auch als Teil unserer nachhaltigen Verantwortung. Unser Unternehmen hat daher die Bereitschaft zur Mitwirkung in der sogenannten Zivilen Notfallvorsorge erklärt.
Die Transportorganisation des Bundes, kurz TOB ist ein Zusammenschluss von mehr als 500 Transport- und Logistikbetrieben in Deutschland. Das BAG nimmt hier im Rahmen der Transportorganisation koordinierende und operative Aufgaben zur Deckung des Transportbedarfes wahr.